Die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Antrag auf Psychotherapie wird nach erfolgter Sprechstunde und den Probatorischen Sitzungen gestellt.
Privatversicherte
Bei Privatversicherten sollte bei der Kasse/Beihilfestelle in Erfahrung gebracht werden, ob die Kosten für Psychotherapie erstattungsfähig sind. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahlender sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen.